Stressfrei verreisen: So sichern Sie sich bei Flugproblemen während der Schulferien ab

Reisen bedeutet oftmals auch Stress – vor allem wenn man einen Flug gebucht hat und mit Kindern unterwegs ist. In der Ferienzeit geht es aufgrund des hohen Reiseaufkommens sehr turbulent zu an Flughäfen, was manchmal zu Problemen wie verspätetem Gepäck oder Flugverspätungen führen kann. Erfahren Sie hier, wie Sie sich gegen gängige Probleme absichern.

Bild: Mit dem Flieger in den Urlaub – hoffentlich stressfrei Bildquelle: ThePixelman via pixabay.com

Kennen Sie Ihre Rechte

Sie haben sehr viele Rechte, wenn bei Ihrem Flug etwas schiefgeht, und diese sollten Sie auch geltend machen. Im europäischen Flugrecht ist sehr genau geregelt, auf welche Entschädigungen Sie zählen können, wenn Ihr Flug Verspätung hat, ausfällt, oder Ihr Gepäck verloren geht. Hier eine kleine Auswahl, welche Rechte Sie haben:
• Hat Ihr Flug mehr als 3 Stunden Verspätung, haben Sie je nach Flugdistanz einen Anspruch auf eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro
• Kommt Ihr Gepäck nicht rechtzeitig an, dürfen Sie auf Kosten der Airline Hygieneartikel und essenzielle Kleidungsstücke kaufen; geht das Gepäck vollständig verloren, haben Sie einen Anspruch auf Schadenersatz bis zu einer Höhe von 1.500 Euro
• Ist Ihr Flug überbucht und werden Sie deshalb auf den nächsten Flug umgebucht, erhalten Sie eine Entschädigungszahlung in Höhe von bis zu 300 Euro – je nach Flugdistanz

So gehen Sie bei Flugproblemen vor

Wir geben Ihnen hier einige Tipps, wie Sie generell beim Auftreten von Flugproblemen vorgehen sollten, um möglichst schnell eine Entschädigung zu erhalten, und den Familienurlaub stressfrei genießen können.

1. Bei verspätetem Flug oder Flugausfall

Wenn Ihr Flug mehr als 3 Stunden Verspätung hatte oder Sie Ihren Anschlussflug verpasst haben, wenden Sie sich umgehend noch am Flughafen an den Schalter der Airline. Dort wird man Sie je nach Anliegen mit Kontaktdaten versorgen und Ihnen sagen, was zu tun ist. Müssen Sie ungeplant am Transitflughafen übernachten, weil Ihr Flug annulliert wurde oder Sie Ihren Anschluss aufgrund einer Flugverspätung verpasst haben, ist die Airline in der Pflicht, Sie in einem Hotel unterzubringen – auf Kosten der Airline, versteht sich. Manche Airlines geben Ihnen Gutscheine, mit welchen Sie Essen und Hygieneartikel erwerben können. Müssen Sie sich essenzielle Dinge selbst kaufen, heben Sie in jedem Fall die Belege auf. Diese können Sie später bei der Airline einreichen und um Erstattung der Kosten bitten.

2.Bei verspätetem Gepäck

Ein Prozent aller Gepäckstücke kommt nicht oder verspätet am Zielflughafen an, was für Reisende immer ein großes Ärgernis ist – vor allem wenn man mit Kindern unterwegs ist. Wenden Sie sich deshalb auch hier umgehend an das Personal am Schalter der Airline. Hier werden Sie gebeten, ein Formular auszufüllen oder dem Schalterpersonal Informationen zum verlorenen Gepäckstück zu geben. Sie erhalten daraufhin einen Beleg mit einer Referenznummer, den Sie unbedingt aufbewahren müssen, denn anhand dieser Nummer können Sie den Status Ihres Gepäckstücks überprüfen. Sie werden zudem gebeten, eine Lieferadresse anzugeben, an welche das Gepäckstück transportiert werden soll. Haben Sie auf Ihrer Reise mehrere Standorte, geben Sie jene an, wo Sie sich in den nächsten Tagen aufhalten werden. In der Regel kommt verspätetes Gepäck nicht später als 48 Stunden am Zielflughafen an.

3. Bei verlorenem Gepäck

Auch wenn es die Ausnahme ist, dass ein Gepäckstück unwiederbringlich verlorengeht, kommt dieser Fall vor. Ein Gepäckstück gilt offiziell als verloren, wenn es nach 21 Tagen nicht wieder aufgetaucht ist. Damit Sie Schadenersatz für ein verlorenes Gepäckstück erhalten, müssen Sie sich in jedem Fall schriftlich an die Airline wenden – selbst wenn Sie Ihr Gepäckstück schon bei Ankunft als verloren gemeldet haben. Geben Sie bei Ihrer Schadenersatzforderung die Referenznummer an, die Sie erhalten haben, den Kofferinhalt inklusive geschätztem Wert sowie Ihre Bankdaten, an welche die Entschädigungssumme überwiesen werden soll. Die Verjährungsfrist bei der Geltendmachung von verlorenem Gepäck beträgt zwei Jahre. Ist dieser Zeitraum abgelaufen und haben Sie bis dahin keine Schadenersatzforderung gestellt, muss die Airline nicht mehr für die Erstattung aufkommen.

Mit einer Reiseversicherung die Kosten überbrücken

Eine Reiseversicherung kann Ihnen dabei helfen, Ihre Kosten, die mit verloren gegangenem Gepäck oder mit einem Flugausfall entstanden sind, zu überbrücken bis die Airline zahlt. In der Regel bezahlt die Versicherung Unterbringungskosten, Kosten für Hygieneartikel sowie Essen oder unwiederbringliches Gepäck schneller als die Airline dies tut. Haben Sie jedoch Anspruch auf Entschädigung aufgrund eines verspäteten oder überbuchten Flugs, sollten Sie dieses Recht auch bei der Airline durchsetzen und nicht auf die Entschädigungszahlung verzichten. Geld, das Ihre Urlaubskasse aufbessert, tröstet Sie nämlich schnell über die Unannehmlichkeiten hinweg.